Rechtsanwalt Thomas Häfner

Ihr Strafverteidiger in Freiburg und bundesweit

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen, Sie haben eine Vorladung erhalten oder haben Fragen zum Strafrecht? Als Anwalt mit 20 Jahren Erfahrung im Strafrecht stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen oder Sie haben eine Vorladung erhalten? Oder haben Sie Fragen zum Strafrecht? Als Anwalt mit 20 Jahren Berufs­erfahrung und dem Schwerpunkt Strafrecht stehen mein Team und ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ausschnitt-Portrait
  • Optimale Verteidigungsstrategie
  • Bestmöglicher Mandantenschutz
  • Seit über 20 Jahren Strafverteidiger
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch
Rund um die Uhr für Sie erreichbar: 0761 - 51 56 96 18
Rund um die Uhr für Sie erreichbar:

Wichtig

Setzen Sie sich im Falle einer vorläufigen Festnahme, Verhaftung, Hausdurchsuchung oder Vorladung als Beschuldigter schnellstmöglich mit einem kompetenten Strafverteidiger Ihres Vertrauens in Verbindung und machen Sie - auch wenn es schwerfällt - keinerlei Angaben zur Sache (Tatvorwurf).

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf.
  3. Rufen Sie mich jetzt an: 0761 - 51 56 96 18 (Rund um die Uhr erreichbar)
  4. Vorsorgliche Vollmacht - bei Bedarf oder sicherheitshalber hier runterladen und das Ausfüllen nicht vergessen!
Körperverletzung Urkundenfälschung Kinderpornographische Inhalte

Kapitalstrafsachen - Mord / Totschlag

Mörder ist wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

BtM / Drogendelikte

Im Bereich des Betäubungs­mittel­strafrechts werden z.B. der Besitz, Anbau, das Her­stellen, das sich Ver­schaffen oder das Vertreiben von Betäubungs­mitteln unter Strafe gestellt.

Vergewaltigung BTM Betrug

Sexualdelikte / Kinderpornografie

Die Strafverteidigung in einem Sexualstrafverfahren zählt zu den anspruchsvollsten und verantwortungs­vollsten Aufgaben eines Strafverteidigers. Nichts ist für die Betroffenen so belastend, wie ein schwebendes Sexualstraf­verfahren.

Haftbefehl und Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist im Wesentlichen dazu da, den weiteren Ablauf des Straf­verfahrens und die spätere Vollstreckung eines auf Freiheitsstrafe lautenden Urteils sicherzustellen.

Jugendstrafrecht

Der deutsche Strafprozess hält mit dem Jugendstrafrecht eine Form der Sanktionierung vor, die speziell auf junge Angeklagte ausgerichtet ist. Anders als im allgemeinen Strafrecht steht im Jugend­strafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Körperverletzung

Im Laufe seines Lebens ist so gut wie jeder Mensch einmal mit dieser Straftat in Berührung gekommen. Neben einer sogenannten einfachen Körperverletzung gibt es noch die gefährliche Körper­verletzung und die schwere Körperverletzung.

Internetdelikte

Das Internetrecht ist im juristischen Sinn weniger als einheitliches Rechtsgebiet zu verstehen, sondern eher als Verknüpfung verschiedener Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen.

Hausdurchsuchung / Beschlagnahme

Gemäß § 105 StPO dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, unter bestimmten Voraussetzungen bei "Gefahr in Verzug" auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizisten angeordnet werden.

Betrug / Diebstahl / Raub

Zum Bereich des allgemeinen Straf­rechts, der Vermögens­delikte und des Wirtschafts­strafrechts zählen z.B. Straftaten wie Diebstahl, Unter­schlagung, Betrug, Urkunden­fälschung, Sach­beschädigung oder Bestechlichkeit. Gleichfalls Körper­verletzungs­delikte, Raub und Erpressung.

Verkehrsstrafrecht

Ereignisse im Zusammen­hang mit Alkohol am Steuer, zu dichtes Auffahren oder Entfernung von einem Unfall­ort, ohne den Unfall bemerkt zu haben, führen schnell zu einem Ermittlungs­verfahren.

Pflichtverteidiger

Der Pflichtverteidigerwird in der Strafprozessordnung als “notwendiger Verteidiger” bezeichnet. In welchen Fällen ein Verteidiger notwendig ist – dem Beschuldigten also ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden muss – ist in § 140 StPO geregelt.

Strafbefehlsverfahren

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann..

Auszug von Bewertungen

Verifizierte Bewertung
Ich kann Herrn Häfner jedem wärmsten empfehlen - kompetent, freundlich, menschlich,Spitzenklasse! Vielen Dank für Ihre grandiose Arbeit!
Verifizierte Bewertung
Verifizierte Bewertung
Herr Häfner hat meinen Sohn sehr gut vertreten. Er hat im Gerichtssaal eine Familiäre Intrige aufgelöst, mit dem zuerst niemand gerechnet hat. Herr Häfner ist IMMER erreichbar und ein sehr empathischer Mann. Kann ihn als Mutter bestens empfehlen.

Über Rechtsanwalt Häfner

Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Häfner

Rufen Sie jetzt an: 0761 - 51 56 96 18

Meine Philosophie

Bewusst beschränke ich mein Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht. Durch die Spezialisierung und meine über 20-jährige Erfahrung als Strafverteidiger kann ich meinen Mandanten kompetente und professionelle Rechtsberatung, Vertretung und Verteidigung anbieten. Mein Anliegen ist es, als Verteidiger die Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten in jeder Phase des Verfahrens nach Kräften zu wahren. Verteidigung ist erforderlich, damit niemand strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber hilflos ausgesetzt ist.

Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie

Ziel der Strafverteidigung ist nicht, Menschen und deren Taten zu bewerten, sondern einzig und allein, die Rechte des Beschuldigten zu wahren. In der Praxis zeigt sich, dass kaum jemand seine Rechte ausreichend kennt und oftmals von den Behörden auch nicht auf die Möglichkeit der Hilfestellung durch einen Rechtsbeistand hingewiesen wird. Nach Art. 6 EMRK hat jeder Beschuldigte in jedem Stadium eines strafrechtlichen Verfahrens das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren. Wichtig ist, dass von diesem Recht möglichst frühzeitig Gebrauch gemacht wird. Das bedeutet, dass im besten Fall bereits beim ersten Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden, noch bevor der Beschuldigte Angaben macht, ein Verteidiger hinzugezogen wird. Nur so kann garantiert werden, dass der Beschuldigte nicht zum Objekt des Ermittlungsverfahrens wird, sondern, so wie es die Rechtsordnung vorsieht, Subjekt bleibt.

Aktuelle Presseartikel

Badische Zeitung: Auf dem goldenen Tablett serviert

Meine aktuellen Fortbildungszertifikate

2021: Jugendstrafrecht

So nehmen Sie Kontakt auf

Adresse

  • Rechtsanwalt Thomas Häfner
    Wallstraße 4
    79098 Freiburg
  • Parkmöglichkeiten in der Universitätstiefgarage Humboldtstraße 10 (150m)
  • Nächste Straßenbahnhaltestelle (100m) „Holzmarkt“, direkt beim Amtsgericht

Öffnungszeiten

Nachricht hinterlassen

Sie können mich telefonisch nicht erreichen? Dann bitte ich Sie, mir über dieses Formular eine Nachricht zu hinterlassen. Ich rufe Sie umgehend zurück.

Hinweis: Ihre Daten werden sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.